SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige die Gemeinde Leutenbach Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Leutenbach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Gemeinde durch Nichteinlösen entstandene Unkosten werden von mir getragen.
Gemeinde Leutenbach, Rathausplatz 1, 71397 Leutenbach
DE40ZZZ00000313335
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Leutenbach vergeben.

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Gemeindekasse Leutenbach
Telefon: 07195/189-27 oder 07195/189-28
E-Mail: finanzverwaltung@leutenbach.de


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